Grundbuchamt für Bretten

Das Grundbuchamt Maulbronn ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Bretten.

Das Grundbuchamt Maulbronn spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Bretten

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Bretten
Untere Kirchgasse 9
75015 Bretten

Web: www.bretten.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Karlsruhe

Gemarkungen:
Bergmhle, Bergmühle

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Bretten

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Bretten

Amtsgericht Maulbronn
Frankfurter Straße 52
75433 Maulbronn

E-Mail: poststelle@gbamaulbronn.justiz.bwl.de
Telefon: 07043 9578-0
Fax: 07043 9578-199

Öffnungszeiten*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Maulbronn - zuständig für Bretten

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Maulbronn für Bretten benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Bretten

Das Grundbuchamt für Bretten ist die sachlich zuständige Abteilung des zuständigen Amtsgerichts (in Ihrem Fall das Amtsgericht Maulbronn) und führt das öffentliche Register über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken (das Grundbuch). Zu seinen Kernaufgaben gehört die Führung und Fortführung der Grundbücher, die Eintragung und Löschung von Eigentumsrechten, Grundpfandrechten (z. B. Hypotheken, Grundschulden), Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Auflassungsvormerkungen sowie sonstigen Belastungen und Vermerken. Das Amt prüft die formellen Voraussetzungen von Anträgen, nimmt Beglaubigungen und Ausfertigungen vor und erteilt berechtigten Personen Grundbuchauszüge. Entscheidungen über Eintragungsanträge werden vom Grundbuchamt als Teil des Amtsgerichts erlassen.

Für die Eintragung von Rechten am Grundbuch sind oft notarielle Urkunden notwendig; viele Veränderungen (z. B. Eigentumsübertragungen durch Kauf) erfolgen durch Vorlage der notariellen Auflassungs- oder Auftragsurkunde. Daneben sind häufig Nachweise über Identität, Vertretungsbefugnisse (Vollmachten), Grundsteuer- oder Gebührennachweise sowie ggf. Lagepläne oder Vermessungsunterlagen vorzulegen. Die Eintragung ist in der Regel erst wirksam, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Gebühren entrichtet sind. Einsicht in das Grundbuch und die Ausstellung von Auszügen sind nicht allgemein frei zugänglich: Auszüge werden nur berechtigten Personen (z. B. Eigentümer, Gläubiger, Notar oder sonstigen mit schutzwürdigen Interessen) erteilt.

Besondere rechtliche Grundsätze des Grundbuchwesens sind hier zu beachten: Das Rangprinzip bestimmt die Reihenfolge der Lasten und Sicherungsrechte; Vormerkungen schützen künftige Ansprüche auf Übertragung vor nachträglichen Belastungen; die Eintragung begründet und sichert oft dingliche Rechte mit Publizitäts- und Sicherheitseffekt. Praktische Besonderheiten des örtlichen Grundbuchamts bzw. des Amtsgerichts Maulbronn können Hinweise zu Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, Möglichkeit zur Terminvereinbarung und zum elektronischen Schriftverkehr umfassen; Bearbeitungszeiten variieren je nach Umfang des Vorgangs und aktueller Auslastung. Gebühren und Kosten der Eintragungen und Auszüge sind gesetzlich geregelt (z. B. nach den Vorschriften über Gerichts- und Notarkosten) und werden im konkreten Fall berechnet. Bei konkreten Grundbuchvorgängen empfiehlt es sich, frühzeitig einen Notar zu beauftragen oder direkt Kontakt mit dem Grundbuchamt bzw. dem Amtsgericht Maulbronn aufzunehmen, um Anforderungen, notwendige Unterlagen und voraussichtliche Fristen zu klären.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Bretten

Das Grundbuchamt Bretten ist die Verwaltungsstelle, die für die Führung des Grundbuchs im zuständigen Amtsgerichtsbezirk verantwortlich ist. Zu seinen Kernaufgaben gehört die dauerhafte, öffentliche und rechtssichere Erfassung aller dinglichen Rechte an Grundstücken: Eigentumsverhältnisse, Nießbrauch, Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte) sowie Vormerkungen und Löschungen. Eintragungen im Grundbuch erfolgen nur auf Antrag und meist aufgrund notariell beurkundeter Verträge (z. B. Kaufvertrag mit Auflassung) oder richterlicher Entscheidungen; das Grundbuchamt prüft Formvoraussetzungen und Legitimation, aber nicht die Inhaltsrichtigkeit privatrechtlicher Abreden. Das Grundbuch gewährt durch den so genannten öffentlichen Glauben Rechtssicherheit: Für Dritte ist der eingetragene Rechtsstand maßgeblich – Zugriffe auf das Grundbuch sind jedoch nicht allgemein öffentlich, sondern nur berechtigten Personen (zum Beispiel Eigentümer, Beteiligte, Berechtigte mit berechtigtem Interesse oder deren Bevollmächtigte) möglich. Zu den praktischen Dienstleistungen des Amts gehört die Ausstellung von Grundbuchauszügen, Beglaubigungen und die Abwicklung von Eintragungen, Löschungen und Umstellungen (z. B. bei Eigentümerwechsel). Gebühren und Fristen richten sich nach dem Gerichts- und Kostenrecht; viele Abläufe erfordern inzwischen elektronische Anträge oder die Beteiligung von Notaren.

Das zuständige Amtsgericht in Maulbronn nimmt die übergeordnete gerichtliche Rolle im Zusammenhang mit Grundbuchangelegenheiten wahr: organisatorisch ist das Grundbuchamt in der Regel dem Amtsgericht zugeordnet, und das Gericht übt die Rechtsaufsicht aus, entscheidet bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Grundbuchamts und führt gerichtliche Verfahren, die das Grundstücksrecht berühren (etwa Zwangsversteigerungen, durchsetzbare Titel, Erbscheinserteilung bei Grundbesitz, Rechtsschutz in einstweiligen Verfügungsverfahren). Weiterhin ist das Amtsgericht zuständig für weitere grundlegende Aufgaben des Zivilgerichts, die mit Grundstücken verknüpft sein können, etwa die Entscheidung über Grunddienstbarkeiten, Teilungsversteigerungen oder insolvenzrechtliche Fragen, die Immobilien betreffen. Ein wichtiger praktischer Hinweis: viele rechtsverbindliche Immobilientransaktionen laufen über Notare, die anschließend die nötigen Unterlagen dem Grundbuchamt/Amtsgericht vorlegen; bei Unklarheiten, widersprüchlichen Eintragungen oder Zwangsmaßnahmen wird das Gericht aktiv.

Besonderheiten, die sowohl für das Grundbuchamt Bretten als auch für das Amtsgericht Maulbronn relevant sind: die enge Verzahnung mit notariellen Verfahren, die Bedeutung von Rangfolgen bei Grundpfandrechten (Wer zuerst eingetragen ist, hat Vorrang), die Möglichkeit, durch Vormerkungen Schutz für künftige Eigentumsübertragungen zu schaffen, sowie moderne Entwicklungen wie die schrittweise Digitalisierung (elektronische Einreichung, Online-Einsicht für Berechtigte). Konkrete Abläufe, Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten können je nach Einzelfall und je nach örtlicher Organisationsstruktur variieren; für verbindliche Auskünfte und praktische Schritte empfiehlt es sich, direkt beim Grundbuchamt Bretten bzw. beim Amtsgericht Maulbronn oder bei einem Notar vorzusprechen.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Bretten beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Bretten einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Bretten falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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