Grundbuchamt für Altheim (Alb)

Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Altheim (Alb).

Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Altheim (Alb)

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Altheim (Alb)
Schmiedgasse 15
89174 Altheim (Alb)

Web: www.altheim-alb.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Alb-Donau-Kreis

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Altheim (Alb)

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Altheim (Alb)

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Altheim (Alb)

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ulm für Altheim (Alb) benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Altheim (Alb)

Das Grundbuch für die Gemeinde Altheim (Alb) wird nicht vor Ort, sondern beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts Ulm geführt. Das Grundbuchamt ist die Behörde, die sämtliche dinglichen Rechtsverhältnisse an Grundstücken dokumentiert und rechtlich verbindlich verwaltet: Eigentumsverhältnisse, dingliche Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und Nießbrauch, Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung) sowie Löschungen und Berichtigungen werden dort eingetragen. Eintragungen im Grundbuch haben konstitutive oder konstatierende Wirkung für Rechtsverhältnisse und sind deshalb bei Grundstücksübertragungen, Beleihungen und Erbfällen von zentraler Bedeutung.

Praktische Aufgaben des Grundbuchamts umfassen das Führen und Aktualisieren der Bestände, das Prüfen vorgelegter Urkunden (insbesondere notarieller Kaufverträge und Löschungsbewilligungen), die Ausstellung von beglaubigten Abschriften oder einfachen Auszügen (Grundbuchauszug) für Berechtigte und berechtigte Dritte sowie die Vergabe von Auskünften nach den formalen Zugangsregeln. Viele Eintragungen erfolgen auf Antrag durch Notare; für rechtsgeschäftliche Änderungen (z. B. Eigentumsumschreibung nach Kauf) ist in der Regel eine notarielle Beurkundung erforderlich. Das Amt prüft auch die formelle und teilweise materielle Rechtmäßigkeit der Unterlagen, nimmt etwaige Nebenbestimmungen entgegen und kann Nachweise (z. B. Erbscheine, notarielle Vollmachten) anfordern.

Besonderheiten im Zusammenhang mit Altheim (Alb) und dem Amtsgericht Ulm ergeben sich hauptsächlich aus der zentralisierten Struktur: Als kleinere Gemeinde ist Altheim verwaltungsrechtlich dem größeren Amtsgerichtsbezirk Ulm zugeordnet, sodass Anfragen, Anträge und persönliche Vorsprachen beim Amtsgericht Ulm erfolgen müssen. Für Eigentümer und Interessenten ist es wichtig, die genaue Bezeichnung der Liegenschaft (Gemarkung, Flur, Flurstück) bereitzuhalten; bei Verkäufen oder Beleihungen sind zudem der notariell beurkundete Vertrag sowie eventuell bestehende Vollmachten nötig. Wer Einblick in das Grundbuch nehmen will, benötigt ein berechtigtes Interesse oder eine entsprechende Legitimation (Eigentümer, Gläubiger, Notar, bestimmte Behörden); allgemeine Einsicht für jedermann ist nicht uneingeschränkt möglich. Rechtsstreitigkeiten über Grundstücksgrenzen, Nutzungsrechte oder Löschungen werden — wenn sie gerichtliche Klärung erfordern — über das Amtsgericht bzw. die Zivilgerichte geführt, das Amtsgericht Ulm nimmt dabei neben der Grundbuchführung auch die gerichtliche Zuständigkeit in zivilrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten, Vollstreckungs- und Insolvenzangelegenheiten im Bezirk wahr.

Für konkrete Anliegen (z. B. Bestellung einer Grundschuld, Eintragung einer Dienstbarkeit, Anforderung eines Grundbuchauszugs) empfiehlt sich die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Amtsgericht Ulm oder mit dem beauftragten Notar, da viele Schritte formalisiert und teilweise elektronisch abgewickelt werden. Zudem sind bei größeren Rechtsvorgängen ergänzende Stellen zu beachten (z. B. Kataster- bzw. Vermessungsamt, Steuerbehörden), sodass eine frühzeitige Abstimmung sinnvoll ist.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Altheim (Alb)

Das Grundbuchamt Altheim (Alb) ist als Geschäftsstelle dem Amtsgericht Ulm zugeordnet und führt für das Gebiet um Altheim das amtliche Grundbuch. Das Grundbuch ist das zentrale Register für Liegenschaften: es dokumentiert wer Eigentümer ist, welche dinglichen Rechte (z. B. Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrechte oder Wegerechte) bestehen und welche grundpfandrechtlichen Belastungen (Hypotheken, Grundschulden) auf einem Grundstück ruhen. In den Eintragungen wird außerdem der Flurstücksbezug zusammen mit den Katasterangaben hergestellt, so dass Grundbuch- und Liegenschaftskataster zusammenwirken.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung und Pflege der Grundbücher, die Vornahme von Eintragungen und Löschungen (z. B. Eigentümerwechsel, Eintragung oder Löschung einer Grundschuld), die Bearbeitung von Vormerkungen zur Sicherung künftiger Ansprüche sowie die Ausstellung von beglaubigten Auszügen und Abschriften. Viele Maßnahmen – insbesondere Eigentumsübertragungen und Belastungen mit Grundpfandrechten – können nur auf Antrag und in der Regel aufgrund einer notariellen Urkunde vorgenommen werden; das Grundbuchamt prüft formell die Voraussetzungen für die Eintragung und nimmt sie dann vor. Weiterhin nimmt das Amt Anträge aus dem Bereich der Zwangsversteigerung in so weit entgegen, als diese die Eintragungen im Grundbuch betreffen.

Ein wichtiger praktischer Aspekt ist die Publizitätswirkung des Grundbuchs: Dritte können sich in der Regel auf die eingetragenen Rechte verlassen. Gleichzeitig ist das Grundbuch aber nicht Erklärung aller rechtlichen Verhältnisse; für die rechtssichere Abwicklung von Immobiliengeschäften ist deshalb meist die Hinzuziehung eines Notars oder Rechtsanwalts ratsam. Zugriffe auf Grundbuchauszüge sind nicht allgemein frei; in der Regel ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen und Gebühren fallen an. Die Gebührenhöhe richtet sich nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen (Gerichts- und Notarkostenordnung / einschlägige Vorschriften), ebenso wie die Form der beantragbaren Auszüge (beglaubigt, elektronisch etc.).

Besonderheiten für Altheim (Alb) und die Zuständigkeit des Amtsgerichts Ulm ergeben sich aus der regionalen Struktur: Altheim liegt im ländlich geprägten Raum der Schwäbischen Alb (Alb-Donau-Kreis), sodass häufig Fragestellungen zu Landwirtschaftsflächen, Wald, Wegenutzungsrechten und zu bau- und naturschutzrechtlichen Einschränkungen auftreten. In solchen Fällen ist stets auch eine Abstimmung mit dem Kataster- bzw. Vermessungsamt sowie mit kommunalen Fachbehörden sinnvoll, weil Lage, Größe und Nutzung eines Flurstücks für Grundbucheintragungen relevant sind. Außerdem werden in ländlichen Gebieten häufiger Flurbereinigungsverfahren, landwirtschaftliche Umlegungen oder spezielle Dienstbarkeiten (z. B. Wege- und Leitungsrechte) verzeichnet, was die Bearbeitung anspruchsvoller machen kann.

Das Amtsgericht Ulm als übergeordnete Richterbehörde ist für die Rechtsprechung in Zivilsachen, die Zwangsvollstreckung, Familiensachen und die freiwillige Gerichtsbarkeit zuständig; das Grundbuchamt ist organisatorisch Teil dieses Amtsgerichts. In den letzten Jahren schreitet die Digitalisierung auch hier voran (z. B. elektronische Aktenführung, Online-Formulare oder elektronische Übermittlungswege), wodurch manche Antragswege und Auskunftsverrichtungen erleichtert werden. Für Bürgerinnen und Bürger empfiehlt es sich, vor größeren Immobiliengeschäften frühzeitig fachlichen Rat einzuholen und die notwendigen notariellen Schritte, die Eintragungsfolge (z. B. Vormerkung vor Eigentumsumschreibung) und anfallende Gebühren mit dem Notar bzw. dem Grundbuchamt abzustimmen.

Kurz zusammengefasst: Das Grundbuchamt Altheim (Alb) führt die für Altheim relevanten Grundbücher und ist Teil des Amtsgerichts Ulm. Es stellt die rechtsverbindliche Dokumentation von Eigentum und dinglichen Rechten sicher, bearbeitet Eintragungen und Löschungen und arbeitet eng mit Kataster- und kommunalen Stellen zusammen — Besonderheiten ergeben sich vor allem durch die ländliche Nutzung der Flächen und die damit verbundenen speziellen Rechtsverhältnisse.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Altheim (Alb) beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Altheim (Alb) einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Altheim (Alb) falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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